Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich.
    2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  2. Angebote
    1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
    2. Die Angebote, Beschriebe und Muster bleiben unser Eigentum und dürfen andern Bewerbern ohne unsere Zustimmung nicht zur Kenntnis gebracht werden. Die Übertretung dieser Vorschrift macht schadenersatzpflichtig.
  3. Vertragsabschluss
    1. Der Vertrag gilt nur als geschlossen, wenn wir die Annahme einer Bestellung schriftlich bestätigt haben.
    2. Verbesserungen oder Änderungen der Rezepturen oder Ausführungen unserer Ware bleiben stets vorbehalten.
  4. Preise
    1. Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk Altstätten/SG, bei Export ab Zollfreilager 89079 Ulm (D), unverzollt.
    2. Je nach Vereinbarung werden die Transportkosten separat ausgewiesen.
    3. Die Mehrwertsteuer wird am Schluss separat ausgewiesen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Für die Schweiz werden die VOC-Beträge separat ausgewiesen.
    5. Die Erstellung und Lieferung von Mustern sind in unseren Preisen nicht inbegriffen, sofern sie nicht ausdrücklich Gegenstand unserer Offerte bilden.
  5. Lieferfristen und Teillieferungen
    1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden.
    2. Teillieferungen unsererseits sind zulässig. Jede Teillieferung gilt bei Dauerlieferverträgen als ein separates Geschäft. Unmöglichkeit einer Teillieferung oder Verzug mit einer Teillieferung berechtigen den Besteller ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen.
    3. Geht die Nichteinhaltung einer Lieferfrist nicht auf unser ausschliessliches und grobes Verschulden zurück, erwächst dem Besteller hieraus weder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, noch auf die Lieferung zu verzichten, noch Schadenersatz zu verlangen.
    4. Im Falle von unvorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Streik, Betriebsstörungen und anderen Fällen von höherer Gewalt sind wir berechtigt, eine neue Lieferfrist festzusetzen oder ohne Kosten-folge vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Übernahme der Ware durch den Besteller
    1. Die Gefahr geht mit der Übernahme der verpackten Ware durch den Besteller oder einen von ihm oder von uns Beauftragten (Spediteur, Frachtführer etc.) im Werk auf ihn über.
    2. Verzögert oder verunmöglicht sich die Übernahme aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, so sind wir berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns oder einem Dritten einzulagern, womit wir unsere Pflichten erfüllt haben, was uns berechtigt, den Auftrag abzuschliessen und abzurechnen.
  7. Zahlungsbedingungen
    1. Massgebend für die Berechnung des Preises ist unsere der Lieferung zugrunde liegende Auftragsbestätigung. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Die Verpackung ist, soweit nicht anders vereinbart, im Preis eingeschlossen. Sie wird nicht von uns zurückgenommen. Die Zahlung des Kaufpreises bzw. Werklohnes hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Zum Skontoabzug ist der Auftraggeber nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit uns berechtigt.
    2. Wir behalten uns ausdrücklich vor, in Einzelfällen nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
    3. Bei mehreren offenen Forderungen sind wir berechtigt, festzulegen, welche Forderungen durch die Zahlung des Bestellers erfüllt sind.
    4. Die Verrechnung von Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    5. Im Falle des Zahlungsverzuges müssen, unbeschadet weiterer Ansprüche, der volle Rechnungsbetrag so-wie Zinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB geleistet werden. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 1 Prozentpunkt des Rechnungsbetrages. Stand Mai 2012.
    6. Die Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen ist nur mit unserer Zustimmung gestattet.
    7. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag zu verweigern oder von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
    8. Umstände, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers beeinträchtigen, berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstandener Geldforderungen, einschliesslich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Eigentumsvorbehaltsgut zur Sicherung der Saldoforderung.
  9. Gewährleistung
    1. Hat die gelieferte Ware einen von uns zu vertretenden Mangel, so liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung sowie wegen Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder dem Einbau der Ware ergeben, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie geltend gemacht werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Mängel der Ware müssen uns unverzüglich, und offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Übernahme oder Eingang der Sendung, verdeckte Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Erkennbarkeit, schriftlich angezeigt werden. Geschieht dies nicht, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
    3. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Besteller nicht, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
    4. Mängel sind insbesondere dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie auf mangelhafte Anwendung, über-mässige mechanische Beanspruchung, unsachgemässen Eingriff von Dritten sowie falsche Lagerung etc. zurückgehen. Ebenso sind Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen, die darauf zurückgehen, dass von uns nach Eingang der Mängelrüge erteilte Weisungen nicht befolgt wurden.
    5. Die Gewährleistungsansprüche unserer Kunden verjähren mit Ablauf des Haltbarkeitsdatums, welches auf dem Produkt angebracht ist.
  10. Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für die Leistungen von Polypag AG ist Altstätten/SG.
    2. Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen betreffen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Altstätten/SG. Betreibungsort für Besteller mit ausländischem Wohnsitz ist Altstätten/SG.
    3. Es gilt schweizerisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.